Landsknechte in Bretten
Die Chronik des Georg Schwartzerdt als militärhistorische Quelle
von Dr. Peter Bahn
Als die Stadt Bretten, das damalige Brettheim, während des Landshuter Erbfolgekrieges 1 im Frühsommer des Jahres 1504 durch das Heer des württembergischen Herzogs Ulrich belagert wurde, kam neben den bewaffneten Bürgern und den in der Stadt versammelten Angehörigen der Kraichgauer Ritterschaft vor allem den von Kurfürst Philipp, dem kurpfälzischen Landesherren, entsandten Landsknechten eine tragende Rolle bei der Verteidigung zu. In ausführlicher Weise und mit zahlreichen sehr detaillierten Angaben berichtet darüber die wichtigste noch erhaltene zeitgenössische Quelle zum Verlauf der Belagerung: die von Melanchthons Bruder Georg Schwartzerdt 2 aufgrund einer späteren Befragung von Augenzeugen und der Auswertung von städtischen Unterlagen verfasste Chronik 3.
Die Fähnlein
So beschreibt Schwartzerdt in den Kapiteln 11 bis 14 der Chronik sehr konkret und ins Einzelne gehend die verschiedenen seinerzeit unter Waffen stehenden Einheiten, die sich schon gleich zu Beginn der Belagerung zur Verteidigung der Stadt bereithielten. Neben den bewaffneten Bürgern aus Bretten selbst und einer Reihe von waffenfähigen Bewohnern aus den umliegenden Ortschaften (so unter anderem aus Rinklingen, Diedelsheim, Gölshausen, Neibsheim, Sprantal, Ölbronn, Heidelsheim, Flehingen und Weingarten), die als Milizaufgebot nach Bretten beordert worden waren 4, benennt er namentlich eine Reihe von Adeligen, von denen nicht wenige aus dem Kraichgau stammten 5 und schließlich drei bewaffnete Formationen, die keinerlei unmittelbaren Bezüge zu der vom württembergischen Heer bedrohten Region aufwiesen und wohl von Landesherren zum Schutz der Stadt von weiter her den Marschbefehl nach Bretten erhalten hatten. Es waren dies:
- ein "fenlein landvolck aus dem oberen Reich von Ortemberg",
- der Hauptmann Hans von Göppingen, der "etwas mehr dan ein fenle knecht" unter seinem Kommando hatte und
- "ein fenle knecht, deren hauptman hieß Albrecht Schedel" 6.
Von diesen drei Formationen können lediglich zwei - die beiden letztgenannten - als tatsächliche, aus angeworbenen Berufssöldnern bestehende Landskechts-Einheiten angesehen werden und nur sie werden in der Chronik auch in der entsprechenden Weise bezeichnet: eben als "knecht". Bei dem erstgenannten Fähnlein, jenem aus dem sogenannten "oberen Reich" bei Ortenberg in der Ortenau, ist dagegen nicht von "Knechten" oder "Landsknechten" die Rede, sondern stattdessen ausdrücklich von "landvolck". Bei diesem "landvolck" aber handelte es sich, wie bei den in die Stadt beorderten waffenfähigen Bewohnern der umliegenden Ortschaften, gerade nicht um Berufssöldner (Landsknechte), sondern vielmehr um eine Milizformation, die im wesentlichen aus bewaffneten Bürgern und Bauern des Ortenauer Raumes bestanden haben dürfte. In besonderer Weise bezeichnend für den Charakter dieser Einheit ist, dass sie nicht von einem Adeligen oder von einem Berufssoldaten, sondern stattdessen von einem Mann angeführt wurde, der in der Chronik ausdrücklich als ein Schneider, d.h. als ein Angehöriger des bürgerlichen Handwerkerstandes, bezeichnet wurde 8. Hintergrund für die Entsendung dieses Ortenauer Fähnleins nach Bretten war die Tatsache, dass die Ortenau - mit den Städten Offenburg, Zell im Kinzigtal sowie Gengenbach - schon seit längerer Zeit als Reichspfandschaft zum Herrschaftsbereich der Kurpfalz gehörte 7, deren Landesherr aufgrund des althergebrachten Lehensrechtes deshalb dort die "Raiß" (den Kriegsdienst) als eine wichtige Gefolgschaftsleistung seiner Untertanen fordern konnte 9.
Eine dritte Formation von Landsknechten - bei der es sich allerdings um die größte von allen gehandelt haben dürfte - rückte nach Angaben Schwartzerdts erst am "neunten Tag der belegerung noch mitternacht, als beynach der tag mitwochs morgen anbrechen wolt" in Bretten ein. Dabei handelte es sich um "funffzehenhundert wolgeruster knecht", die, vom Kurfürst entsandt, über Heidelsheim nach Bretten marschiert waren. Sie standen unter dem Befehl des Hauptmanns Hans von Hattstatt 10. Als diese Landsknechte zur Verstärkung der Besatzung im belagerten Bretten ankamen, hatte es dort bereits eine Reihe von Vorfällen gegeben, auf die noch einzugehen ist.
Die Führer
Mit Hans von Göppingen, Albrecht Schedel und Hans von Hattstadt benannte Georg Schwartzerdt die unmittelbaren Führer (Hauptleute) der insgesamt drei in Bretten zum Einsatz kommenden kurpfälzischen Landsknechts-Einheiten. Doch waren diese Hauptleute der Landsknechte keineswegs auch zugleich die militärischen Befehlshaber bei der Stadtverteidigung, sondern eben nur die Führer von Teil-Formationen. Zwar umfassten diese Formationen Söldner (Berufssoldaten) und damit die für den Kriegsdienst nach ihrer Ausbildung und Erfahrung wohl qualifiziertesten Teilnehmer an der Verteidigung Brettens, aber die Fähnlein der Landsknechte standen nicht für sich, sondern bildeten mit den Kraichgauer Rittern und ihren Gefolgsleuten, den bewaffneten Bürgern aus der Stadt selbst sowie den genannten Milizeinheiten aus der Umgebung sowie aus der Ortenau eine Gesamtstreitmacht, die angesichts der gegebenen Bedrohungssituation nach einheitlichem Plan handeln und dementsprechend organisiert und gegliedert werden musste. Diese Gesamtstreitmacht erhielt deshalb eine ganz bestimmte Struktur, die übergreifend und nicht nach einzelnen "fenlein", sondern vielmehr nach Waffengattungen und militärischen Funktionen konzipiert war. Das hatte auch die Benennung von Anführern zur Folge, die eben diese übergreifenden Funktionen verkörperten. Genannt wurden von Schwartzerdt in diesem Zusammenhang
- ein Adeliger namens Gerstenacker, der als "hauptmann über das fußvolck" bezeichnet wurde, also unter einsatztaktischen Gesichtspunkt die Befehlsgewalt über den "infanteristischen" Teil der Verteidigungs-Streitmacht hatte, ganz unabhängig von der Herkunft der entsprechenden Kämpfer aus einem Landsknechts-Fähnlein oder aus einer der verschiedenen Miliz-Formationen 11,
- Erpff Ulrich von Flehingen, der als Hauptmann der (zahlenmäßig nur geringen und wohl hauptsächlich aus Angehörigen bzw. Gefolgsleuten der Kraichgauer Ritterschaft bestehenden) Reiterei fungierte 12,
- der Oberst Marsilius von Reifenberg, den Schwartzerdt nach Aufzählung aller in der Stadt weilenden Edelleute als Oberst "under denen allen", d.h. als den übergeordneten militärischen Kommandanten sämtlicher kurpfälzischen Einheiten in Bretten bezeichnete 13, an anderer Stelle der Chronik ist von ihm als "dem obersten" die Rede, der gemeinsam mit dem kurpfälzischen Vogt alle wesentlichen Entscheidungen berät 14, an wieder anderer Stelle nannte ihn Schwartzerdt gar ausdrücklich den "oberst hauptmann" 15,
- der kurpfälzische Vogt Conradt von Sickingen als unmittelbarer Vertreter des Landesherren in Kriegs- wie in Friedenszeiten, dem aufgrund seiner naturgemäß recht weitreichenden Detailkenntnisse der Stadt und des Amtes wesentliche Aufgaben bei der verwaltungsmäßigen Vorbereitung der Verteidigungsmaßnahmen - d.h. gewissermaßen die Organisation der "Etappe" - zufielen 16.
Zu dieser "Etappe" - den rückwärtigen Diensten der Verteidigungs-Streitmacht - gehörte natürlich insbesondere die Organisation von Unterbringung und Verpflegung. Die Angaben hierzu sind in der Chronik allerdings nur spärlich. Was aus ihr hervorgeht, ist zumindest, dass keineswegs alle Hauptleute der einzelnen Landsknechtsformationen gemeinsam mit ihren Leuten untergebracht waren. So wurde von dem Hauptmann Albrecht Schedel berichtet, dass er seine persönliche Herberge bei "Ziegelhanßen, ietz Erhardt Vincken hauß am marckt" hatte, wohin seine Leute bei einem während der Belagerung auftretenden Konflikt aus ihrer eigenen Mannschaftsunterkunft erst zu ziehen hatten 17. Zu einer Beratung zogen sich seine Männer später in das damalige Brettener Stadthaus des Klosters Herrenalb zurück 18, wobei allerdings offen bleiben muss, ob es sich bei diesem Anwesen auch um die Hauptunterkunft für die Söldner des Fähnleins handelte. Die Verpflegung der Verteidiger erfolgte in erster Linie über eine gemeinsame Feldküche, die bereits im Zuge der Vorbereitungen auf die drohende Belagerung unmittelbar beim Steinhaus, dem Sitz des kurpfälzischen Vogtes, aufgeschlagen worden war 19. An mehreren Stellen der Chronik brachte Schwartzerdt schließlich zum Ausdruck, dass von irgendwelchen Mängeln bei der Proviantierung nicht die Rede sein konnte, genügend Fourage vorhanden war und niemand in der Stadt hungerte 20.
Erste Konflikte
Dass es angesichts der zahlreichen in der Stadt untergebrachten Bewaffneten trotzdem nicht einfach war, Konflikte zwischen diesen, aber auch Reibereien mit den Bürgern zu vermeiden, zeigten schon sehr bald verschiedene Begebenheiten, die sich gleich zu Beginn der Stadtverteidigung zutrugen. Ein Streit zwischen Teilen der Bürgerschaft und auswärtigen Bewaffneten eskalierte bereits, bevor das württembergische Belagerungsheer Bretten überhaupt erreicht hatte. Anlass dazu war das herablassende Gebaren des Weingartener Amtskellers Friedrich Hack, der mit seinem örtlichen Aufgebot schon früh in der Stadt war, gegenüber den Brettener Bürgern. Dies wurde als Anmaßung empfunden, zumal Hack zu diesem Zeitpunkt noch keinerlei offizielle Befehlsgewalt übertragen worden war. Brettener und Weingartener gerieten auf dem Marktplatz miteinander in lautstarken Streit. Nur durch das Eingreifen des Brettener Schultheißen Hans Lott - übrigens eines Stiefbruders Hacks - konnte der Ausbruch von offenen Gewalttätigkeiten zwischen den beiden streitenden Parteien verhindert werden 21.
Zu offener Gewalt kam es dann aber am dritten Tag der Belagerung, als einer von Hacks Weingartener Gefolgsleuten namens Carius Einhart im Streit einen Angehörigen des Ortenauer Fähnleins beim Marktbrunnen mit dem Sauspieß erstach. Die Kameraden des Opfers forderten dafür Vergeltung und wollten des Totschlägers habhaft werden, was jedoch nicht gelang, da dieser bereits durch das Haus von Johann Reuter (des Großvaters Melanchthons) und das nahegelegene Salzhofer Tor aus der Stadt geflüchtet war. Ein Schiedsspruch der Hauptleute erlaubte es einer Art Kommission, der sowohl Ortenauer als auch Weingartener angehörten, das Haus von Johann Reuter einschließlich der dort befindlichen Truhen und Schränke zu durchsuchen, um Einhart, dessen Entkommen durch den Hinterausgang des Gebäudes und das südliche Stadttor noch nicht bemerkt worden war, doch noch zu finden, was allerdings ohne Ergebnis bleiben musste. Außerordentlich verstimmt rückten die Ortenauer schließlich wieder vom Marktplatz ab 22.
Bezeichnend ist, dass an diesen beiden Auseinandersetzung keineswegs die zu diesem Zeitpunkt bereits in Bretten einquartierten Landsknechte, sondern ausschließlich Angehörige der im Zuge der Lehensgefolgschaft in die Stadt gekommenen Milizaufgebote beteiligt waren. Die Landsknechte als Berufssöldner waren in diese Konflikte nicht verwickelt. Zu einem für die belagerte Stadt wesentlich bedrohlicheren Streit kam es allerdings, als ein Teil dieser Landsknechte vor dem Hintergrund des sich inzwischen vollziehenden Kampfgeschehens zur Meuterei schritt, wobei eine subjektiv empfundene Unverhältnismäßigkeit zwischen eigenem Risiko und dafür erhaltener Soldleistung als Grund ins Feld geführt wurde.
Die Meuterei
Nachdem Ulrich von Württemberg am Dienstag, dem 11. Juni 1504 vor Bretten angekommen war, ließ er im Nordosten der Stadt eine große Schanze errichten und begann bereits im Morgengrauen des darauffolgenden Tages mit dem massiven Beschuss der Stadt 23. Am neunten Tag der Belagerung gerieten vier Landsknechte aus dem Fähnlein des Hauptmanns Albrecht Schedel in der Nähe des Weißhofer Tores unter starken Beschuss, wobei zwei von ihnen fielen. Sie wurden von den beiden anderen zur Unterkunft des Fähnleins gebracht, wo der Anblick der Toten heftige Reaktionen auslöste - Reaktionen, die sicherlich auch durch die Tatsache gefördert wurden, dass man nun schon tagelang auf engem Raum unter Beschuss lag und noch keine Möglichkeit abzusehen war, selbst initiativ zu werden und dem Feind in irgendeiner Weise im Kampf gegenüberzutreten. Zu diesem hohen psychologischen Druck, der angesichts der ersten Toten in den eigenen Reihen noch wuchs, trat die Tatsache hinzu, dass es Rückstände bei der Soldzahlung an diese Landsknechte gab. So entstand nun, wie Schwartzerdt schrieb, "ein mercklich unwil under inen", der dazu führte, dass die Landsknechte des Fähnleins gemeinsam zur Unterkunft ihres Hauptmanns am Marktplatz zogen, um ihm ihre Klagen vorzubringen 24.
Diese Klagen wurden von Schwartzerdt später ausführlich wiedergegeben und spiegeln detailliert die Bewusstseinsverfassung der nun am Beginn einer Meuterei stehenden Landsknechte. Zunächst betonten sie gegenüber ihrem Hauptmann die bisherige treue Pflichterfüllung: dass sie ihm "all ir leib und leben vertraut hetten" und dass sie sich "so lang sie under seiner hauptmannschafft gewesen, dinstlich wol und ehrlich wir frommen landsknechten gepurt gehalten". Es wundere sie aber, dass er als ihr Hauptmann, obwohl er mehrmals zugesagt habe, sich um ihr Wohlergehen zu kümmern, es seit etlicher Zeit unterlassen habe, ihnen ihre Besoldung zukommen zu lassen. Sie seien nun nicht mehr länger bereit, dies zu dulden 25.
Doch war diese Klage wegen der verzögerten Soldauszahlung nur die Einleitung zu noch weitergehenden Beschwerden, die letztlich nur aus der konkreten Situation der belagerten und unter Beschuss stehenden Stadt zu erklären waren. Sie seien, so führten die Landsknechte gegenüber ihrem Hauptmann Albrecht Schedel weiter aus, in der Stadt "wie die schaff in eim pferrich verschlossen", sie müssten zudem stündlich einer Gefahr für Leib und Leben gewärtig sein, wie sich gerade jetzt am Beispiel ihrer getöteten Kameraden gezeigt habe. Auch müssten sie "mit embsigen wachen und grosser sorg, mühe und arbeit, die zeit verschwenden" 26. Man kann insbesondere diese letzte Sentenz als einen möglichen Hinweis darauf interpretieren, dass sich die Landsknechte während der Belagerung gemeinsam mit den Bürgern nicht nur am Wachdienst, sondern auch an den intensiven Arbeiten zur Ausbesserung der durch den Beschuss schadhaft gewordenen Stellen der Stadtmauer, an anfallenden Erdarbeiten und ähnlichen Verrichtungen beteiligen mussten, die Schwartzerdt an anderer Stelle der Chronik ausführlich beschrieb und zu denen er ausdrücklich angab, dass dabei jedermann, also wohl auch die Angehörigen der Landsknechts-Fähnlein, sein Bestes getan habe (und angesichts der diese Arbeiten lt. Schwartzerdt ständig inspizierenden Hauptleute wohl auch tun musste) 27.
Die Reaktion des Hauptmanns Albrecht Schedel war zurückhaltend und um eine Beruhigung der erhitzten Gemüter bemüht. Schedel verwies zunächst darauf, dass auch ihm selbst sehr daran gelegen sei, den ausstehenden Sold einzufordern, doch sei zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein Geld in der Stadt 28. Andererseits aber gebe es, so fuhr er fort, keinen Mangel an Essen, Trinken, Pulver, Blei und Wasser, so dass man getrost noch einige Tage ausharren solle. Wer von seinen Leuten verwundet oder sonst in Notdurft sei, solle sich unmittelbar bei ihm melden, er wolle dann "sein vermügen mit in theilen oder sonst verschaffen, daß im gebürlich pfleg und notturfft geraicht werden solt" 29.
Doch beharrten die Landsknechte auf ihrem Standpunkt. Sie wollten nicht länger abwarten: entweder zahle man ihnen jetzt ihren Sold oder sie wollten aus der Stadt ausziehen. Das "flehen und bitten" ihres Hauptmanns wurde letztlich gar "von dem hauffen uberschrien, daß er zu reden gar kein platz mehr hett". Die Trommel wurde geschlagen bis auch die letzten noch fehlenden Angehörigen des Fähnleins "zu hauff khamen", mitten auf dem Marktplatz sollte nun eine "gemein" als Ratsversammlung der gesamten Einheit abgehalten werden. Da sich aber inzwischen auch Brettener Bürger und "ander kriegsvolck" dort eingefunden hatten, sah man von diesem Plan wieder ab und zog, um die Beratung ungestört halten zu können, "in der Ordnung", d.h. in Formation, zum Stadthaus des Klosters Herrenalb 30.
Die Kunde von der beginnenden Meuterei, die vor der Herberge des Hauptmanns Schedel für jedermann sicht- und hörbar gewesen war, drang natürlich innerhalb von kürzester Zeit auch zu Marsilius von Reifenberg als militärischem Stadtkommandanten und zu Vogt Conradt von Sickingen. Beide erkannten sofort die große Gefahr, die sich aus dieser Situation heraus für die belagerte Stadt entwickeln konnte und begannen deshalb umgehend damit, entsprechende Vorkehrungen zu treffen. So riefen sie die bewaffneten Bürger heimlich dazu auf, zum Steinhaus des Vogtes zu kommen. Zugleich wurde dafür Sorge getragen, dass die anderen in der Stadt befindlichen Landsknechte - jene aus dem Fähnlein des Hans von Göppingen - in solche Viertel gebracht wurden, in denen sie keinen Kontakt zu den Meuterern des Fähnleins Schedel bekommen konnten. Die Furcht vor einem Überspringen der Meuterei auf sämtliche in der Stadt befindlichen Berufssöldner saß offenbar tief, dürfte die "Arbeits"-, Gefährdungs- und Besoldungssituation bei dem zweiten Fähnlein doch kaum anders gewesen sein, als bei den Gefolgsleuten des Hauptmanns Schedel, sieht man einmal von dem Tod zweier Landsknechte aus dem Fähnlein Schedel ab, der aber eher zufällig war und der genauso gut Angehörige aus der Einheit des Hans von Göppingen hätte treffen können. Und mehr noch: den Hauptleuten wurde ausdrücklich befohlen, mit ihren Landsknechten zu sprechen und sie deutlich daran zu erinnern, in wessen Dienst sie stünden, damit sie den Feind innerhalb der Stadt (die Meuterer) genauso bekämpften, wie den Feind außerhalb der Stadt (die württembergischen Belagerer) 31.
Dass diese Vorsichtsmaßnahmen höchst überfällig waren, bewies sich sogleich an der Reaktion der Landsknechte. Diese brachten zum Ausdruck, dass sie nicht bereit waren, gegen ihre meuternden Kameraden aus dem Fähnlein des Hauptmanns Schedel vorzugehen. Deren Unternehmen sei keinesfalls unbillig und wenn ihnen selbst Gleiches widerfahren würde, wären sie gleichfalls unzufrieden. Hieraus ist zu schließen, dass dem zweiten Fähnlein, jenem des Hans von Göppingen, der zustehende Sold wohl noch zugeflossen war und somit dort kein unmittelbarer Anlass zur Meuterei bestand. Schließlich beschieden dessen Landsknechte den Hauptleuten, dass sie es grundsätzlich für recht und billig hielten, den Meuterern den zustehenden Sold zukommen zu lassen. Auch wenn gerade kein Geld in der Stadt sei, solle man alles daran setzen, ein gutes Übereinkommen im Sinne einer einvernehmlichen Lösung der Beteiligten zu finden 32.
Die Schlichtung
Da von den Landsknechten des Hans von Göppingen keinerlei Hilfe gegen die Meuterer zu erwarten war appellierten Marsilius von Reifenberg und Conradt von Sickingen nun an die im Steinhaus versammelte Brettener Bürgerschaft, doch zu prüfen, ob nicht doch noch Geld in der Stadt sei, mit dem die ausstehenden Soldzahlungen der Meuterer beglichen werden könnte. Darauf machten zwei der damals reichsten Bürger Brettens, Jacob Schmeltzle und Melanchthons Großvater Johann Reuter, das Angebot, in Ermangelung von Geld doch zumindest mit Naturalien ("frucht, wein und tuch") auszuhelfen. Andere Bürger schlossen sich diesem Angebot an, ein wenig Geld kam doch noch zusammen und derart wurden letztlich "achthundert gulden in gellt, tuch und werth uffbracht", mit denen zumindest die Hälfte des ausstehenden Soldes der Meuterer ausgeglichen werden sollte 33.
Albrecht Schedel als Hauptmann des meuternden Fähnleins trug dieses Angebot daraufhin seinen Landsknechten vor und appellierte dabei zugleich an ihre Pflichten und ihr Ehrgefühl. Gewiss seien "schon ettlich under inen verwundt, oder durch das geschutz verderbt", doch sollten sie sich darüber nicht wundern, denn dazu wären sie ja da und der Krieg bringe derartiges nun einmal mit sich. Wer dies nicht ertragen könne, der "solt daheim pleiben und sich kheinem herrn verpflichten". Weiter erinnerte er sie eindringlich daran, dass sie mit "hohem vertrauwen" des Kurfürsten in der Stadt einquartiert worden seien, würde durch sie ein Schaden entstehen, würde ihnen dies niemals verziehen werden. Schedel betonte weiter, dass er selbst die belagerte Stadt auf keinen Fall verlassen werde - es sei denn, man zöge ihn an den Haaren hinaus -, denn er wolle sich keine Schande nachsagen lassen. Schließlich wies er die Meuterer warnend darauf hin, dass Adel und Bürger bereit seien, zu kämpfen und damit dem meuterischen Unternehmen entgegenzutreten. Deshalb rate er dem fenlein, das Angebot der Bürger anzunehmen und sich bis zur vollständigen Bezahlung des noch ausstehenden Soldes damit zu begnügen 34.
Die Reaktion der Landsknechte auf diese erneute Ansprache ihres Hauptmanns war weiterhin überwiegend ablehnend. Viele unter ihnen, wie Schwartzerdt schrieb "furnehmlich daß unnutzist gesindt", wollten sich mit dem vorgeschlagenen Kompromiss keineswegs zufrieden geben, protestierten lautstark dagegen und überschrieen die Besonneneren. Sie hätten, so betonten sie, ihr Leib und Leben um der Besoldung willen gewagt, "bettelwerck" wollten sie nicht hinnehmen, sondern "ire verdiente bezalung hon", andernfalls würden sie sich "ein andern herrn suchen" 35.
Angesichts des vor den Stadttoren stehenden Feindes konnte die letzte Bemerkung nur als eine unverhohlene Drohung aufgefasst werden. Um die Annahme des Kompromisses durchzusetzen, blieb Marsilius von Reifenberg und Conradt von Sickingen nichts anderes übrig, als die bewaffneten Bürger und die Adeligen in drohender Weise gegen die Meuterer in Stellung zu bringen und gar eines der Geschütze auf sie zu richten. Demonstriert wurde damit, dass man eher bereit war, mit dem meuternden Fähnlein zu kämpfen, als es aus der Stadt hinauszulassen. Erst jetzt erkannten die Landsknechte des Fähnleins Schedel den Ernst der Situation und begehrten nun selbst eine friedliche Regelung. Als Marsilius von Reifenberg als "oberst hauptman" ihnen in einer Botschaft zusicherte, die Hälfte des ausstehenden Soldes wertmäßig in "gelt, proviandt, tuch zur kleidung und anderer nothdurfft" zur Verfügung zu stellen und - was mindestens ebenso wichtig war - für die andere Hälfte persönlich zu bürgen, nahmen die Meuterer diesen Vorschlag an. Damit war der Aufruhr, der bei einem Fortgang die gesamte weitere Verteidigung der Stadt in Frage gestellt hätte, beendet. Allerdings, so merkte Schwartzerdt ausdrücklich an, hatten die "befelchleut" (Hauptleute) der einzelnen Formationen von nun an größtes Augenmerk darauf, dass eine weitere Meuterei dieser Art unterblieb 36. Diese Vorsicht mag man auch den Anführern jener 1500 zusätzlichen Landsknechte nahegebracht haben, die am späten Abend des gleichen Tages als Verstärkung in die belagerte Stadt einrückten.
Diese Landsknechte waren von ihrem Anmarsch zunächst derart müde und erschöpft, dass sie sich die nächsten drei Tage ausruhen mussten. Doch stellte ihre Anwesenheit eine wesentliche Unterstützung für die Verteidiger Brettens dar. Zudem brachten sie auch Geld mit in die Stadt, so "das iederman bezalt werden" und vorhandene Soldrückstände ausgeglichen werden konnten. Als die drei Ruhetage um waren gab Marsilius von Reifenberg nach vorherigen Beratungen mit den Hauptleuten den Befehl, dass sich alle Waffenträger rüsten und auf dem Marktplatz einfinden sollten. Dort erfolgte um sieben Uhr in der Frühe die Aufstellung zum bewaffneten Ausfall aus der Stadt 37.
Der Ausfall
Die Vorgänge bei dieser Aufstellung wurden von Schwartzerdt recht ausführlich wiedergegeben und beleuchten ein weiteres Mal die besondere Rolle der Landsknechte als Berufssöldnern gegenüber den bewaffneten Bürgern und Bauern der Lehensgefolgschaften. Zunächst wurde, als Formation für die erste Angriffswelle, der sogenannte "Verlorene Haufen" eingeteilt, zu dem Schwartzerdt anmerkte, dass sich in seinen Reihen kein einziger Bürger befand, sondern er sich ausschließlich aus "eitel gering und bewabnet fußknecht", d.h. aus einfachen Fußsöldnern mit leichter (die Bewegungsfähigkeit nicht hemmender) Bewaffnung zusammensetzte. Flankiert wurde die Einheit zu beiden Seiten von jeweils einer Abteilung Handschützen 38. Auf den "Verlorenen Haufen" folgte eine kleinere Formation von siebzig Bürgern mit ihren Waffen. Daran wiederum schloss sich in der Schlachtordnung zum Ausfall "der gewaltig hauff" an, d.h. die Hauptformation, die nach Schwartzerdts Angaben aus ungefähr tausend "freyer knecht" bestand, also aus Berufssöldnern, die an die kurpfälzische Sache nicht durch Lehenspflichten, sondern durch freien Vertrag gebunden waren. Schwartzerdt betonte, es habe sich bei diesen freien Knechten um auserlesenes "und von persohn ansichtig, rechtgeschaffen kriegsvolck" gehandelt, das mit "harnisch und gewehr" ausgerüstet gewesen sei 39.
Es war Absicht Hauptleute, den Ausfall - und damit die unmittelbare Feindberührung - im wesentlichen den kampferprobten Landsknechten zu überlassen, während die Bürger sich während der Aktion auf die Sicherung der Mauern und damit auf die Wahrung einer stabilen Rückzugsposition konzentrieren sollten. Deshalb wurden auch nur 70 Bürger zur Beteiligung am Ausfall in die Schlachtordnung eingereiht. Allerdings war mittlerweile, nach einer fast zweiwöchigen, mit starkem Beschuss verbundenen Belagerung das Bedürfnis nach einem Ausbrechen aus den Mauern und einer unmittelbaren Kraftprobe mit dem Feind offenbar auch bei vielen weiteren Bürgern recht verbreitet. So berichtete Schwartzerdt, dass sich in den "gewaltig hauff" viele Bürger eingeschlichen hätten, die gerne an den bevorstehenden Händeln teilgenommen hätten. Es bereitete den Hauptleuten einige Mühe, diese Bürger wieder aus der Schlachtordnung herauszuziehen und sie von dem nach wie vor notwendigen Dienst in der Stadt selbst zu überzeugen 40.
Hier und in weiteren Darstellungen der Chronik werden deutliche Unterschiede in der Motivation von Landsknechten und bewaffneten Bürgern deutlich. Die Motive der Bürger waren von Momenten persönlicher Identifikation bestimmt, die positiv (Treue zum Landesherren, Verantwortung gegenüber der eigenen Stadt und der eigenen Familie, usw.), aber auch negativ (Rache nehmen am Feind) sein konnten. Bei den Landsknechten dagegen standen die Motive "Ehre" (durch "gute" Berufsausübung, d.h. tapferen Kampf) und "Gut" (durch Sold und Beutemachen) im Vordergrund - beides war prinzipiell unabhängig davon, welchem Kriegsherren und welcher Sache man diente. Dass diese unterschiedlichen Motivationen unterschiedliche Ansprachen und Verstärkungen benötigten, wurde an der "Ermahnung der Hauptleute" unmittelbar vor dem Ausfall deutlich, die in der Chronik wiedergegeben wurde.
Zunächst wandten sich die Hauptleute an die Landsknechte der Verlorenen Haufens, um ihnen angesichts der nun unmittelbar bevorstehenden direkten Feindberührung Mut zu machen. Sie ließen die Männer beten "wie fromme ehrliche Kriegsleut", ermunterten sie, heutigen tags ihr "manlich gemuet" (männlichen Mut) zu zeigen und gaben ihnen konkrete Hinweise zur Erstürmung der (nur relativ schwach besetzten) Schanze vor den württembergischen Geschützstellungen. Ohne Zweifel, so betonten die Hauptleute, werde das Unternehmen glücklich enden, "ehr und gut" seien sicher. Nach dieser Ansprache zeigten sich die Landsknechte "all gutwillig" 41.
Danach wandten sich die Hauptleute an die vergleichsweise kleine Schar der dem Zug zugeordneten Brettener Bürger, die jedoch, folgt man Schwartzerdts (gerade an dieser Stelle vielleicht etwas idealisierendem) Bericht, kaum noch einer eigenen Ermunterung bedurften, sondern auf ihre eigene Weise höchst motiviert waren. Denn "ir hochste begirt, sin und muet" sei es vielmehr gewesen, sich an den Feinden zu rächen. So beließen es die Hauptleute an dieser Stelle bei der eindringlichen Ermahnung, den Feind bei aller Freude über den nun durchzuführenden Vorstoß nicht zu unterschätzen, sich im Getümmel nicht zu weit vorzuwagen und sich des eigenen Vorteils (der nicht zuletzt im Überraschungsmoment des Ausfalls bestand) nicht zu begeben 42.
Die nun folgenden Ereignisse seien nur sehr gerafft wiedergegeben, da ihre Darstellung in der Chronik des Georg Schwartzerdt nur noch wenige für das Landsknechtsleben jener Zeit kennzeichnende Elemente erkennen lässt. Am Sturm auf die württembergische Schanze waren gewiß zum größten Teil Landsknechte beteiligt, hinzu kamen die erwähnte Abteilung von 70 bewaffneten Bürgern und artilleristische Unterstützung aus der Stadt selbst. Die Schanze konnte erstürmt, ein Teil der württembergischen Geschütze und Belagerungsmaschinen zerstört werden 43. Nur noch in zwei Passagen seiner weiteren Schilderung ging Schwartzerdt namentlich auf die kurpfälzischen Landsknechte ein. So erwähnte er einen infolge ungenügender Organisation recht glücklos verlaufenden Versuch der Württemberger, mittels eines Gegenangriffes das Blatt zu wenden. Dabei galoppierte ein württembergischer Reiter namens Lützle mit seinem Pferd unvorsichtigerweise so weit vor, dass er zwischen die kurpfälzischen Reihen geriet. Obwohl Conradt von Sickingen ihn gerne lebend und als Gefangenen gesehen hätte, empfingen ihn die Landsknechte mit ihren Spießen und "huben in auß dem sattel", so dass er kurz darauf verstarb 44.
Eine letzte Erwähnung der kurpfälzischen Landsknechte durch Schwartzerdt bezog sich schließlich auf den Rückzug der am Ausfall Beteiligten in die Stadt, bei dem neben Beute an Kriegsgerät auch 41 Gefangene mitgebracht werden konnten. Angesichts dieses taktischen Erfolgs waren "burger und knecht" frohgemut, sie seien, so Schwartzerdt, geherzt worden wie ein Jagdhund, der das Wildbret gerissen habe 45. Zwar war die Belagerung damit zunächst noch nicht beendet 46, auch der Landshuter Erbfolgekrieg als solcher zog sich auf verschiedenen Kriegsschauplätzen in weiten Teilen von Süd- und Südwestdeutschland noch über mehrere Monate hin 47. Über das konkrete Schicksal der an den Auseinandersetzungen um Bretten beteiligten drei kurpfälzischen Landsknechts-Abteilungen unter dem Kommando der Hauptleute Hans von Göppingen, Albrecht Schedel und Hans von Hattstatt schwiegen allerdings fortan alle Quellen. Ein Einsatz dieser Formationen auf anderen Schauplätzen des Landshuter Erbfolgekrieges ist denkbar, ja sogar wahrscheinlich, angesichts der aktuellen Quellenlage aber nicht eindeutig zu belegen.
Die Fußsöldner
Gewiss war das Brettener Geschehen des Frühsommers 1504 zunächst nur ein Ereignis lokaler Art, dessen überörtliche Bedeutung sich im Gesamtkontext des Landshuter Erbfolgekrieges zwar rekonstruieren lässt, sich aber zunächst nicht unmittelbar aus dem bei Georg Schwartzerdt wiedergegebenen Ablauf erschließt. Den Blick über das lokale Brettener Geschehen hinaus weiten können zwei Betrachtungsweisen, die das örtlich konkret Gegebene in die größeren Zusammenhänge des damaligen Kriegsgeschehens einzuordnen versuchen. Die eine dieser Betrachtungsweisen fragt unter primär landesgeschichtlichen Gesichtspunkten nach der kriegsstrategischen Relevanz der gescheiterten württembergischen Belagerung Brettens, kann aber im Rahmen des vorliegenden Beitrages nicht erörtert werden. Die andere, die erkenntnisleitend für diesen Aufsatz ist, stellt dagegen die sozialgeschichtlich intendierte Frage, inwieweit sich im konkreten Verhalten der seinerzeit in Bretten eingesetzten kurpfälzischen Landsknechte bestimmte allgemeine Verhaltensmuster dieser Bevölkerungs- (oder auch: Berufs-) Gruppe widerspiegeln. Wenn diese Frage bejaht werden kann, dann erhält auch die Schwartzerdt-Chronik einen neuen Stellenwert, ist sie doch dann nicht allein eine wichtige Quelle für ein zentrales Ereignis der Brettener Stadtgeschichte, sondern zugleich in mindestens ähnlichem Maße auch eine weit über Bretten hinaus interessante Quelle zur Sozial- und Mentalitätsgeschichte des Landsknechtswesens um 1500.
Das Aufkommen der Landsknechtsformationen selbst stellte eine wesentliche Innovation in der Geschichte des europäischen Kriegswesens dar und widerspiegelte zugleich auf militärischem Gebiet den grundlegenden Epochenwandel vom Mittelalter zur Neuzeit, der um 1500 seinen Kulminationspunkt hatte. Wenn sich auch nichtadelige Berufskrieger als bezahlte Söldner bereits in den Heeren des Hochmittelalters - so etwa bei den Kreuzzügen - feststellen lassen, so stellten sie im Gesamtgefüge des damaligen Kriegswesens doch eher Ausnahmeerscheinungen dar. Dominierend war die Ableistung von Kriegsdiensten aus dem System der Lehensgefolgschaft jener Zeit: der Adelige folgte seinem König in den Krieg, dem Adeligen folgten wiederum die von ihm lehensabhängigen Vasallen. Dieses bis in die Völkerwanderungszeit nachweisbare Vasallen-System hielt sich neben dem Berufssöldnertum auch noch bis weit nach 1500. Wir erkennen es in aller Deutlichkeit beim Einsatz von bewaffneten Bürgern sowie von bewaffnetem "landvolck" aus dem Kraichgau und der Ortenau, die 1504 neben den Berufssöldnern bei der Verteidigung der kurpfälzischen (und damit eben nicht freien, sondern landesherrschaftlich abhängigen) Stadt Bretten zum Einsatz kam.
Schon seit dem Beginn des 14. Jahrhunderts war in Europa die militärstrategische Bedeutung der Fußtruppen gegenüber den bis dahin in aller Regel kriegsentscheidenden ritterlich-adelig geprägten Panzerreiterheeren mehr und mehr gewachsen. Im Juni 1302 hatte bei der Schlacht von Kortrijk in Flandern eine Phalanx von Fußkämpfern, vornehmlich bewaffnet mit Spießen und Hellebarden, ein französisches Reiterheer vernichtend geschlagen. Nur 12 Jahre später sollte sich eine solche katastrophale Niederlage der Reiterei gegenüber Fußvolk wiederholen: bei der legendären Schlacht von Bannockburn in Schottland. Sowohl in Kortrijk wie in Bannockburn trafen die Reiter allerdings noch kaum auf Formationen von Berufssöldnern, sondern stattdessen auf bewaffnete Scharen von Bürgern, Handwerkern und Bauern, denen abgesessene, nun zu Fuß kämpfende Adelige während des Kampfes Halt, Ziel und Richtung gaben. Weitere Schlachten mit ähnlichem Verlauf und Ausgang ließen in der Folgezeit nicht lange auf sich warten 48.
Dies bedeutete zwar noch keineswegs das Ende des militärischen Rekrutierungsprinzips der Gefolgschaft von Vasallen im Heerbann des Lehensherren, leitete aber innerhalb dieses Prinzips eine allmähliche Aufwertung der Rolle ein, die dem Fußvolk zukam. Nach und nach gelangten die einzelnen Kriegsherren dabei aber allerdings an einen Punkt, an dem für den Fußkampf "nicht nur Präsenz, sondern auch militärische Qualität erwartet" 49 wurde. Das dies eine wesentliche Verbesserung bei der Ausbildung der Fußtruppen und letztlich deren zumindest teilweise Professionalisierung im Rahmen des Söldnerwesens erforderlich machte, liegt auf der Hand.
Zu den Schlachten des 14. Jahrhunderts, in denen sich die Überlegenheit entsprechend aufgestellten und bewaffneten Fußvolkes erwies, gehörten nicht wenige, die auf schweizerischem Boden geschlagen wurden, so bei Morgarten bereits 1315 und bei Sempach 1386. Dort, in der Eidgenossenschaft, bildete sich eine besondere Form bäuerlicher Wehrhaftigkeit heraus, ohne die den Schweizern die Wahrung ihrer Eigenständigkeit kaum möglich gewesen wäre und die unter anderem regelmäßige Waffenübungen und jährliche Überprüfungen der Ausrüstung mit einschloss. So blieb es nicht aus, dass die Kampfesweise und Bewaffnung der Eidgenossen im Laufe der Zeit Beachtung in fast ganz Europa fand und Schweizer als Söldner besonders gerne angeworben wurden. Es begann die Zeit des sogenannten "Reislaufs" aus der Schweiz, d.h. des freiwilligen Auszugs jüngerer Männer aus dem eidgenössischen Gebiet hin zu besoldeten Kriegsdiensten in den verschiedensten Ländern 50.
Weitere Impulse erhielt die allmähliche Veränderung des Kriegswesens in Europa durch die von Böhmen ausgehenden Hussitenkriege in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts. Strenge Kriegszucht während des Marsches und in der Schlacht sowie der Einsatz von "Reißwagen" (Kriegswagen) bei der Bildung von Wagenburgen 51 ermöglichten den Fußkämpfern der Hussiten 52 1426 bis 1431 mehrfach Siege über die Reichsheere. Als die Hussiten-Bewegung später an inneren Zwistigkeiten zerbrach, wurden aus ihren Reihen zahlreiche Kräfte freigesetzt, die sich als "Bruderrotten" gegen Sold auf den Schlachtfeldern Europas verdingten 53. So speiste sich das Berufssöldnertum im Laufe des 15. Jahrhunderts aus immer neuen Quellen, ohne allerdings das traditionelle Prinzip der Lehensgefolgschaft im Kriege gänzlich abzulösen. Die zunehmende Bedeutung des Berufssöldnertums allerdings ließ die Kriegsführung für die einzelnen Landesherren insgesamt teurer werden, denn:
"Bei den Heerbanns- und Lehenstruppen verursachte die Aufbringung keine Kosten, sondern nur die Unterhaltung. Bei den Soldtruppen kamen zu dem Aufwande für die Unterhaltung die Ausgaben hinzu, welche für die Anwerbung der Truppen gemacht werden mussten, und die sich steigerten oder verminderten, je nachdem die Söldner mehr oder weniger gesucht waren. Für den Söldner, ob adelig, ob bürgerlich, war der Krieg eine Erwerbsquelle, welche Führer und Mannschaft möglichst vortheilhaft auszudeuten suchten." 54
Was hier auf dem Gebiet des Kriegswesens zum Ausdruck kam, war Ausdruck einer immer mehr um sich greifenden neuen Geisteshaltung: Leistungen, die in der noch zutiefst religiös geprägten und hierarchisch nach Rängen gegliederten mittelalterlichen Lehensgesellschaft dem jeweiligen Lehensherren aufgrund dessen Gottesgnadentums und Ranges wie selbstverständlich geschuldet waren, wurden nun mehr und mehr zur Ware, die im Prinzip frei handelbar war und dem Meistbietenden angetragen wurden. Dieser Meistbietende aber musste weder Rang noch göttlich legitimiertes Recht vorweisen, seine finanzielle Potenz - wie auch immer erworben - war das eigentliche und letztlich entscheidende Kriterium. Das händlerisch geprägte Denken des Bürgerstandes begann sich auf immer neuen Gebieten durchzusetzen und das noch magisch-sakrale Weltbild des Mittelalters in Frage zu stellen. Nicht nur materielle Güter, auch die verschiedenen Dienstbarkeiten definierten sich nun, im Übergang zur Neuzeit mehr und mehr über den Preis.
Das aus verschiedenen Quellen - so dem Schweizer Reislauf und den hussitischen "Brüderrotten" - immer weiter verstärkte Berufssöldnertum erlebte seinen eigentlichen Durchbruch ab 1471 in den Burgunderkriegen, als Peter von Hagenbach, Landvogt Herzog Karl des Kühnen von Burgund, Schweizer, Elsässer und Oberdeutsche zu einem starken Heer von Fußsöldnern sammelte und - nach Art der Eidgenossen - mit Langspießen ausrüstete. Seine Gegner setzten eigene Formationenen von ähnlich ausgerüstetem Fußvolk dagegen. Die neue Form der Kriegsführung wurde somit allgemein und in ihrer Weiterentwicklung insbesondere durch den jungen Erzherzog von Österreich, den späteren Kaiser Maximilian I., gefördert 55. Seit Mitte der achtziger Jahre des 15. Jahrhunderts lässt sich anhand von zeitgenössischen Quellen - allerdings in den unterschiedlichsten Schreibweisen - auch der Name "Landsknechte" für die entsprechenden Söldnerformationen nachweisen 56.
Der "Orden" in Bretten
Um 1520 schuf Jörg Graff, selbst ein Landsknecht, mit Blick auf den Beitrag Maximilians, aber auch auf das Selbstverständnis seiner Kameraden ein Lied, in dessen berühmt gewordener zweiter Strophe es hieß:
"Gott gnad dem großmächtigen Kaiser frumme,
Maximilian, bei dem ist aufkumme
Ein Orden, durchzeucht alle Land,
mit Pfeifen und mit Trummen,
Landsknecht sind sie genannt." 57
Nun gab es zwar keinen "Orden der Landsknechte" als institutionelle Größe, doch stellte allein der Begriff einen wirkmächtigen und das Selbstverständnis der Söldner beflügelnden Mythos dar. In der Inanspruchnahme des Ordensbegriffes durch die Landsknechte, die sich außer bei Graff auch noch in anderen zeitgenössischen Quellen findet 58, manifestierte sich allerdings Unterschiedliches, aus verschiedenen Quellen Stammendes. Zum einen war der Begriff des "Ordens" hier ganz allgemein mit "Stand" gleichzusetzen, doch erschöpfte sich die Bedeutung des Begriffes darin nicht. Zutage trat auch eine gewisse Anknüpfung an die traditionelle mittelalterliche Institution der Ritterorden, vornehmlich jene aus Burgund, der Landschaft, in der das Landsknechtswesen gegen Ende des 15. Jahrhunderts seine allgemeine Ausformung fand. Auch religiöse Motive wirkten bei der Besetzung des Begriffes mit, waren die Landsknechte doch von einer tiefen Frömmigkeit beseelt, auf die noch einzugehen ist 59. Schließlich aber beinhaltete der Begriff des "Ordens" stets auch etwas Exklusives, etwas, das Andere ausschloß, etwas, das mit gemeinsamen, aber eben nicht jedermann zugänglichen Praktiken, Erfahrungen, Gewissheiten, Sichtweisen und Verhaltensformen zu tun hatte, die in diesem Fall dem Alltag des söldnerischen Tross- und Lagerlebens sowie natürlich der Schlachten entsprangen.
Wie äußerten sich die Praktiken, Erfahrungen, Gewissheiten, Sichtweisen und Verhaltensformen, die um 1500 in weiten Teilen Mitteleuropas allgemein prägend für den "Orden" der Landsknechte waren, nun konkret im Verhalten jener Söldner, die im Frühsommer 1504 bei der Verteidigung des kurpfälzischen Bretten mitwirkten? Hinweise darauf werden in der Überlieferung der Schwartzerdt-Chronik immer wieder deutlich und sollen nachstehend an verschiedenen Beispielen herausgearbeitet werden.
Die drei Landsknechtsformationen, die auf kurpfälzischer Seite bei der Belagerung von Bretten zum Einsatz kamen, waren zunächst - d.h. bei ihrem Einzug in die Stadt - jeweils eigene "Fähnlein" mit einem "Hauptmann" an der Spitze. Dies entsprach in vollem Umfang der seinerzeit üblichen Gliederungs- und Befehlsstruktur 60. In der Stadt wurden diese Fähnlein dann Bestandteil einer größeren, nicht mehr nur ausschließlich aus Landsknechten bestehenden Gesamtformation, die hinsichtlich der anstehenden militärischen Aufgaben eine Befehlsgliederung nach übergreifenden Gesichtspunkten (Fußvolk, Reiterei, Artillerie) erhielt. Gleichwohl blieben die Hauptleute für die Männer des jeweiligen, von ihnen mitgebrachten Fähnleins hinsichtlich der Vertretung und "Fürsorge" verantwortlich: die Landsknechte des meuternden Fähnleins wandten sich eben deshalb auch an ihren Hauptmann Albrecht Schedel. Zudem waren die einzelnen Hauptleute, wie es in der Chronik des Georg Schwartzerdt an zahlreichen Stellen immer wieder anklang, beratend in die Gesamtorganisation der Stadtverteidigung mit einbezogen.
Dass die Landsknechte als Berufssöldner noch nicht die anfänglich auftretenden Konflikte innerhalb der Stadt (zwischen den Brettener Bürgern und dem Weingartener Aufgebot sowie zwischen den Weingartenern und dem bewaffneten "landvolck" aus der Ortenau verwickelt waren, hatte Gründe, die mit einiger Sicherheit im Status dieser Landsknechte als Berufssöldner zu suchen sind. Rechte und Pflichten von Landsknechten wurden seit dem 15. Jahrhundert in sogenannten "Artikelsbriefen" geregelt 61. Diese bildeten die wesentliche Grundlage für die Aufrechterhaltung der Disziplin innerhalb der einzelnen Formationen und enthielten sehr konkrete Bestimmungen, so etwa Verbote des Glücksspiels, des Fluchens, der Entfernung vom Haufen, der Beschädigung von kirchlichem Eigentum und vielem anderem mehr. Auch wenn die Bestimmungen der Artikelsbriefe gewiss immer wieder übertreten wurden - was gerichtliche Ahndungen innerhalb des "Ordens" zur Folge hatte 62 -, so neigten die Landsknechte infolge der in den Artikelsbriefen angelegten detaillierten Regelung ihres militärischen Alltags sowie vor dem Hintergrund der verschiedenen, innerhalb der Fähnlein bestehenden professionellen Befehls- und Kontrollstrukturen 63 offenbar doch weniger zu einer undisziplinierten Verwicklung in spontane Händel, als das weit weniger an soldatische Zucht gewöhnte, da eben nur vorübergehend waffentragende "landvolck" der Lehensvasallen. Hier schlugen sich Verhaltensformen von Männern nieder, die durch das Leben im "Orden", in der relativ streng durchstrukturierten Gemeinschaft der Landsknechte, ihre Prägung erfahren hatten, eine Prägung, die eine gewisse Disziplin und Ordnung durchaus mit beinhaltete. Die Beteiligung an einem beliebigem Händel - bei dem es im konkreten Fall zudem auch "nichts zu holen" gab - erschien aus der Sicht der Berufssöldner, in moderner Begrifflichkeit ausgedrückt, schlichtweg "unprofessionell"...
Die Ursachen der in der Chronik ausführlich dargestellten Meuterei des Fähnleins von Albrecht Schedel berührten dagegen einen der entscheidenden Aspekte des Landsknechtslebens: die Soldfrage. Die Zahlung des Soldes war "ein geradezu existenziell wichtiger Vorgang für den einzelnen Knecht" 64. Dabei betrug der Sold für den einfachen Landsknecht fast das gesamte 16. Jahrhundert hindurch in der Regel vier Gulden im Monat. Hin und wieder gelang es den Landsknechten zwar, von ihren jeweiligen Kriegsherren darüber hinaus auch noch bestimmte Zusatzleistungen (z.B. den sogenannten "Sturmsold" beim verlustreichen Sturm auf befestigte Plätze) zu erlangen 65. Aus diesem gesamten Jahrhundert sind aber immer wieder auch Situationen überliefert, in denen Landsknechte wegen Geldknappheit einen Teil ihres Soldes nur in Form von Naturalien erhielten - darunter nicht eben selten auch in Form von Tuchen, ganz so, wie im Brettener Beispiel. Nun waren die Tuche zwar eine relativ unverderbliche und nicht zuletzt deshalb auch leicht handelbare Ware, doch unterlagen sie hinsichtlich der Preisbildung dem Gesetz von Angebot und Nachfrage auf dem Markt und wer sich seinen ausstehenden baren Sold durch den Verkauf von sogenanntem "Tuchsold" nachträglich hereinholen wollte, tat dies immer auf seine eigene Rechnung und folglich mit eigenem finanziellem Risiko 66. Dass ein Teil der in Bretten rebellierenden Landsknechte angesichts des "Tuchsold"-Angebotes der Bürger und Hauptleute zunächst wütend von einem "bettelwerck" sprach, mit dem man sich keineswegs abspeisen lassen wolle, ist vor diesem Hintergrund durchaus verständlich.
Der genannte Sold in Höhe von durchschnittlich vier Gulden für den einfachen Söldner galt als Entlohnung für die "Routine" des Landsknechtslebens: den Marsch, den Wachdienst und ggf. auch den Kampf, falls nicht ein besonderer Schlacht- oder Sturmsold gezahlt wurde. Dem Landsknecht höchst zuwider war aber der Einsatz bei immer wieder einmal notwendig werdenden Erd- und Schanzarbeiten. Verlangte man dennoch einen derartigen Einsatz, so kam es nicht selten zu Befehlsverweigerungen. Dies galt zuweilen selbst für den Tross, dessen Angehörigen Arbeiten dieser Art eigentlich eine Pflicht waren 67. Die aus der oben zitierten Klage des Fähnleins Schedel über "grosse sorg, mühe und arbeit" und aus weiteren Passagen der Schwartzerdt-Chronik herauszulesende Tatsache, dass in Bretten Landsknechte gemeinsam mit den Bürgern Schanzarbeiten verrichten mussten - und dies auch noch angesichts eines schon länger ausstehenden Solds selbst für den normalen "Routine"-Dienst - wirkte gewiss verstärkend beim Aufkommen der Meuterei, stellte aber ebenfalls keine örtliche Besonderheit dar, sondern ist auch andernorts durchaus belegbar. Es gehörte weithin zum Selbstverständnis des "Ordens" und seiner Angehörigen, sich derartigen Zumutungen zu entziehen bzw. entgegen zu stellen.
Auch die Brettener Meuterei, bei der vor allem Soldfragen im Vordergrund standen, aber keineswegs allein auslösend waren, stand keineswegs für sich. Parallelen lassen sich vielfach finden - sogar auf anderen Schauplätzen des gleichen Landshuter Erbfolgekrieges von 1504, in dem Bretten belagert wurde, und zwar auf Seiten beider Kriegsparteien. Die Folgen waren dabei z.T. erheblich schwerwiegender, als bei der rasch wieder beruhigten Rebellion des einen Fähnleins in Bretten. So löste sich im November das von dem kurpfälzischen Feldhauptmann Wilhelm Graf von Henneberg eingerichtete Lager von Landsknechten im bayerischen Neuötting gleich gänzlich auf. Ursache dafür waren ausstehende Soldzahlungen. Über die für ganze Landstriche verheerende Wucht, die eine solcherart entstehende Meuterei in manchen Situationen auslösen konnte, wurde u.a. berichtet:
"Die über das Ausbleiben des Soldes erbitterten Söldlinge hausten ärger denn je in den am Inn gelegenen Orten. Pranpach an der Rott, ein Ort der Siegertorfer, die schöne Burg des Treubeck St. Martin, und das feste Schloß Ortenburg wurden verbrannt. Das Kloster St. Salvator mußte sich, nachdem es zuvor schrecklich verwüstet worden war, mit 200 Goldgulden von der Verbrennung lösen, die Dörfer Zell, Hohenzell, Würding und Pirnach, welche die geforderten Brandschatzungen nicht zahlen konnten, wurden in Brand gesteckt." 68
Verschiedene ähnliche Vorfälle auch auf der gegnerischen Seite führten bei Kriegsende schon bald zu massiven Klagen und sogar zu recht ernsthaften Überlegungen, künftig gänzlich auf den Einsatz von bezahlten Söldnern zu verzichten. So verbreitete sich z. B. Bernhardin von Stauf, der Generalbevollmächtigte des Herzogs Albrecht von Bayern-München "über das viele Unglück, welches durch die fremden Söldlinge in das Land gebracht worden sei" und betonte stattdessen ausdrücklich "den Vorzug einer eingeborenen Truppe gegenüber dem fremden Kriegsvolk." Bei Neuburg und Isareck, so führte von Stauf weiter aus, sei der "Entschluß des Herzogs an dem Eigensinn der Söldlinge" gescheitert, "die sich nicht schlagen wollten, bevor ihnen der Sold ausbezahlt wäre" 69. Offenbar konnten höchst profane Soldmeutereien der Landsknechte also auch die strategischen Planungen der führenden Kriegsherren in empfindlicher Weise beeinträchtigen.
Definitive Beschlüsse zu derartigen Meutereien und Befehlsverweigerungen fassten die Landsknechte in aller Regel nicht spontan und individuell, sondern gerade auch angesichts der unter Umständen gravierenden, Leib und Leben bedrohenden Folgen in Gemeinschaft und nach einer eingehenden vorherigen Beratung. Auch in Bretten verhielt es sich keinesfalls anders: war der erste Zug vor das Haus des Hauptmanns Schedel zunächst noch ein recht spontaner Akt, an dem offenbar auch nicht alle Angehörigen des Fähnleins teilnahmen (erst nach der Disputation mit dem Hauptmann wurde die Trommel geschlagen, um nun auch wirklich alle Angehörigen der Formation zusammenzurufen), so sollte danach eine "Gemein" zur eigentlichen Beratung und endgültigen Beschlussfassung über das weitere Vorgehen zusammentreten.
Die Gemein war die Vollversammlung aller Landsknechte eines Fähnleins oder eines Regiments. In der modernen historischen Forschung wird ihr z.T. die Rolle einer regelrechten "Gewerkschaft" der Landsknechte zugewiesen, war die "Gemein" doch - je nach der konkreten Situation - "Vollversammlung, Protestdemonstration und Beschlussfassungsgremium" 70. Angesichts dieser außerordentlich starken Stellung der "Gemein" lag es auf der Hand, dass von Seiten der Kriegsherren versucht wurde, gewisse Kontrollmechanismen zu etablieren. So war in vielen Artikelsbriefen die Einberufung einer "Gemein" ohne die Zustimmung des jeweiligen Obristen ausdrücklich untersagt 71. Jene Gemein, die die meuternden Landsknechte in Bretten zunächst auf dem Marktplatz, dann aber wegen der zu vielen unerbetenen Zuhörer im Stadthaus des Klosters Herrenalb abhalten wollten (und wohl auch tatsächlich abhielten) dürfte eine solche unerlaubte und durch keinen Artikelsbrief gedeckte "Gemein" gewesen sein, was als erheblicher zusätzlicher Regelverstoß die formale Qualität der Meuterei noch verschärfte. Die Tatsache aber, dass die Meuterer "in der ordnung", also in geordneter Formation zum Ort der geplanten "Gemein" abzogen, unterstreicht dabei allerdings den in sich durchaus regelhaften Charakter dieser prinzipiell illegalen Veranstaltung sowie den Ernst und die Würde, die einer solchen Ratsversammlung von Seiten der Landsknechte beigemessen wurde.
So wie sich zu Einzelheiten der Brettener Meuterei zahlreiche Parallelen im Alltagsverhalten und im Recht der Landsknechte jener Zeit finden, so gilt dies auch für bestimmte in der Schwartzerdt-Chronik überlieferte Details zur Vorbereitung des Ausfalls aus der belagerten Stadt und zu den Kämpfen im Rahmen des Ausfalls selbst. Ein Beispiel dafür ist die Ansprache ("Ermahnung") der Hauptleute an den "Verlorenen Haufen", dem die Rolle einer ersten Angriffswelle beim Ausfall zukam. Eine solche, die Männer nach Möglichkeit sowohl motivierende wie instruierende Ansprache vor der Schlacht gehörte seinerzeit ganz allgemein zu den zentralen Aufgaben des Hauptmanns einer Landsknechtsformation. J. Würdinger überlieferte dazu:
"Der Hauptmann spricht seine Kampfgenossen an: Sie sollten muthvoll und unverzagt sein, denn was ein Biedermann an einem Tag mit den Waffen vollführt, ihm und seinem Geschlecht für immer Ehre bringt. Sofort versorgt er (der Hauptmann, Anm. P.B.) mannlich und vorsichtig das Panier und die vordere Reihe (Spitze) mit bewährten Biedermännern, gibt an, wie des Feindes Spitze niederzuwerfen (abreiten) sei, wie man den Gegner verfolge (Nachreiten gewinne)" 72. In genau derselben Art, d.h. sowohl ermutigende Appelle an die Tapferkeit der Männer angesichts der bevorstehenden unmittelbaren Feindberührung als auch taktische Hinweise zur konkreten Aufgabenstellung und zur aktuellen Feindlage enthaltend, war nach der Überlieferung der Schwartzerdt-Chronik auch die Ansprache der kurpfälzischen Hauptleute vor dem Ausfall aus der Stadt aufgebaut.
Auch das von Schwartzerdt gleichfalls erwähnte und mit der Ansprache der Hauptleute verbundene Beten vor dem Ausfall hatte zu jener Zeit vielfältige Entsprechungen bei Landsknechtsformationen in ganz Mitteleuropa. Zum Teil nahm diese kriegerische Frömmigkeit sogar von ganz besonderen Ritualen geprägte Formen an:
"Vor dem Gefecht knien die Knechte nieder, sprechen ihr Gebet, und werfen eine Erdscholle oder eine Hand voll Staub hinter sich." 73
Es kann diese kurze Schilderung auch als Hinweis darauf gesehen werden, dass sich in den Landsknechtsformationen jener Zeit auch eigene, gewissermaßen "berufsspezifische" Formen der Religiosität herausbildeten, die mit bestimmten Erscheinungen einer damals, in vorreformatorischer Zeit, keineswegs nur christlich, sondern auch naturreligiös geprägten Volksfrömmigkeit korrespondierten 74 - ein Aspekt, der in der Schwartzerdt-Chronik allerdings keine weitere Ausführung fand und deshalb im Rahmen dieses Aufsatzes auch nicht weiter vertieft werden soll.
Auf etwas in jeder Hinsicht Typisches schließlich verweist auch Schwartzerdts Schilderung vom Tod des württembergischen Reiters Lützle in den Spießen der kurpfälzischen Landsknechte. Was in dieser kurzen Episode prägnant beschrieben wurde, war die verheerende Wirkung der wohl bedeutsamsten und am weitesten verbreiteten Landsknechtswaffe jener Zeit, des Langspießes. Bereits gegen Ende des 15. Jahrhunderts hatte er in dieser Funktion die deutliche kürzere Hellebarde in die Rolle einer zwar nach wie vor - gerade auch gegenüber der Reiterei - noch sehr effektiven, doch letztlich nur noch zweitrangigen Waffe drängen können. Zugleich wurden die Spieße im Durchschnitt immer länger. Um 1500 kamen bereits Exemplare zum Einsatz, die rund 18 Fuß maßen, mithin also Stangenwaffen, mit denen man angreifende Reiter auf gebührende Distanz halten und - vor allem wenn die Spieße in geschlossener Formation eingesetzt wurden - regelrecht "auflaufen" lassen konnte 75. Die seinerzeit noch ständig wachsende Bedeutung des Fußvolkes in der Schlacht beruhte neben der immer weiteren Verbreitung von immer leichter und besser zu handhabenden Feuerwaffen (vor allem tragbare Büchsen) nicht zuletzt in dem koordinierten und den Landsknechten in ihren Einheiten gezielt und professionell antrainierten Einsatz der Langspieße. So nimmt es denn auch nicht wunder, dass die in den Kriegen des Hochmittelalters noch fast überall dominierende Reiterei schon gegen Ende des 15. Jahrhunderts kaum noch gegen Fußsoldaten zum Einsatz kam, denn "sie galt für wirkungslos vor den langen Spießen derselben" 76. Das tragische Geschick des württembergischen Reiters Lützle vor Bretten legt somit ein beredtes Zeugnis von der weitgehenden Wirkungslosigkeit eines traditionellen kavalleristischen Vorgehens zu Beginn des 16. Jahrhunderts ab.
Ein beredtes Zeugnis vom Landsknechtsalltag der Zeit um 1500 legt, wie zu zeigen war, aber auch die Schwartzerdt-Chronik in ihrer Gesamtheit ab. Dies hebt sie über den Rang einer rein lokalgeschichtlichen Quelle deutlich hinaus. Sie liefert vielmehr zahlreiche aufschlussreiche Hinweise zur Sozialgeschichte des Militärwesens in jener Zeit, eines Militärwesens, dass von einem sich dynamisch verändernden Nebeneinander von bewaffneten Lehens-Gefolgschaftern und professionellen Landsknechten gekennzeichnet war, wobei letztere zunehmend an Bedeutung gewannen. Nicht zuletzt die außerordentliche Detailfülle der Chronik gerade auch zu diesem Themenkomplex lässt sie als eine militärhistorische Quelle ersten Ranges erscheinen, auch wenn sie unter diesem Aspekt (da bisher überwiegend nur unter lokalgeschichtlichen Gesichtspunkten interpretiert) leider noch kaum Beachtung gefunden hat.
Anmerkungen:
1) Die längerfristigen Ursachen, der Anlass, die militärischen Vorbereitungen und der Verlauf des Landshuter Erbfolgekrieges können im Rahmen der begrenzten Themenstellung dieses Aufsatzes nicht erörtert werden. Verwiesen sei an dieser Stelle auf die recht umfangreiche landesgeschichtliche Literatur zu diesem Krieg und verschiedene Veröffentlichungen zu seiner stadtgeschichtlichen Bedeutung für Bretten. Hierzu seien u.a. genannt:
SCHAAB, Meinrad: Geschichte der Kurpfalz. Band 1: Mittelalter Stuttgart / Berlin / Köln / Mainz 1988; vgl. dort insbesondere S. 211 - 219
SCHAAB, Meinrad: Zeitstufen und Eigenart der pfälzischen Territorialentwicklung im Mittelalter. In: RÖDEL, Volker (Bearb.): Mittelalter. Der Griff nach der Krone. Die Pfalzgrafschaft bei Rhein im Mittelalter. Begleitpublikation der staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg und des Generallandesarchivs Karlsruhe. Regensburg 2000, S. 15 - 36; vgl dort insbesondere S. 33 - 36
SCHÄFER, Alfons: Geschichte der Stadt Bretten. Von den Anfängen bis zur Zerstörung im Jahre 1689. Bretten 1977 (Brettener stadtgeschichtliche Veröffentlichungen, Bd. 2); vgl. dort insbesondere S. 199 - 209
SPITZLBERGER, Georg: Das Herzogtum Bayern-Landshut und seine Residenzstadt 1392 - 1503. Landshut 1993; vgl. dort insbesondere S. 55 f.
WEECH, Friedrich von (Bearb.): Das Reißbuch 1504. Die Vorbereitungen der Kurpfalz zum bairischen Erbfolgekriege. Aus der im Grossh. Landes-Archiv zu Karlsruhe befindlichen Handschrift. Karlsruhe 1874
WÜRDINGER, J.: Kriegsgeschichte von Bayern, Franken, Pfalz und Schwaben von 1347 bis 1506. II. Band: Kriegsgeschichte und Kriegswesen von 1458 - 1506. München 1868; vgl. dort insbesondere S. 135 - 279
2) Zur Person des Chronisten Georg Schwartzerdt, zur Entstehung der Chronik und zu Schwartzerdts (über die Chronik der Belagerung hinausgehendem) literarischem Schaffen im Allgemeinen vgl. die Biographie von MÜLLER, Nikolaus: Georg Schwartzerdt, der Bruder Melanchthons und Schultheiß zu Bretten. Festschrift zur Feier des 25-jährigen Bestehens des Vereins für Reformationsgeschichte. Leipzig 1908
3) Die handschriftliche Chronik des Georg Schwartzerdt ist im Generallandesarchiv Karlsruhe vorhanden. Sie wurde von ihrem Autor unter dem Titel "Erzelung der Belegerung der statt Bretten im iare M.D.IIII beschehen, mit ahnzeug des ursprungs selbigen kriegs, auch, wie der fried wider gemacht worden. Beschrieben durch Georgen Schwartzerden, schultheiß zu Bretten." verfasst. Die Chronik ist in der neueren Literatur in weiten Teilen (d.h. unter Weglassung der auf die Vorgeschichte des Krieges Bezug nehmenden Kapitel 1 - 5 sowie des Einleitungs- und des Schlussgedichtes) und in ihrer ursprünglichen Orthographie wiedergegeben bei SCHÄFER, Alfons (Bearb.): Urkunden, Rechtsquellen und Chroniken zur Geschichte der Stadt Bretten. Bretten 1967 (Brettener stadtgeschichtliche Veröffentlichungen, Bd. 1), S. 223 - 245. Angelehnt an die Veröffentlichung von SCHÄFER 1967 (und mit den gleichen Weglassungen) erschien vor wenigen Jahren das Buch von VOGT, Leo: 1504. Die Chronik des Georg Schwartzerdt. Eine Stadt lebt ihre Geschichte. Ubstadt-Weiher o.J., in dem der Text ins Hochdeutsche übertragen wurde. Über diverse ältere Druckfassungen der Chronik (seit 1854) informiert SCHÄFER 1967, S. 223.
4) Vgl. SCHÄFER 1967, S. 227 f.
5) Vgl. SCHÄFER 1967, S. 228 - 230. Zu dem persönlichen Gefolge der genannten Adeligen dürften jeweils kleine Gruppen von weiteren, z.T. wohl auch berittenen Waffenträgern gehört haben.
6) Vgl. SCHÄFER 1967, S. 228
7) Vgl. SCHÄFER 1977, S. 203 und SCHAAB 1988, S. 136 f.
8) Vgl. SCHÄFER 1967, S. 228
9) Zu diesem auf den traditionellen Lehenspflichten beruhenden Anspruch des Landesherren auf Gefolgschaft seiner Untertanen im Kriegsdienst vgl. für den süddeutschen Raum WÜRDINGER 1868, S. 302 - 315
10) Vgl. SCHÄFER 1967, S. 237. Zu Hans ("Hanns") von Hattstatt findet sich im kurpfälzischen Reißbuch von 1504 der Hinweis, dass er zur Gruppe jener "von Kurpfalz aufgebotenen Ritter und Knechte" gehörte, die sich zur Musterung und Einweisung am 11. Mai 1504 zunächst im elsässischen Bischweiler einzufinden hatten. Hattstatt selbst stammte aus oberelsässischem Adel nahe Colmar; vgl. WEECH 1874, S. 82 f. Es drängt sich daher die Vermutung auf, dass die unter Hans von Hattstatts Kommando stehende Formation von 1 500 Landsknechten im Juni vom Kurfürsten ganz bewusst aus dem Elsass abgezogen und auf Umwegen nach Bretten dirigiert wurde, da die gesamten pfälzischen Besitzungen am linken und rechten Oberrhein faktisch kampflos den unter König Maximilian von Habsburg herannahenden feindlichen Truppen überlassen wurden und die Kurpfalz ihre den verbündeten Gegnern weit unterlegenen Truppen gezielt auf den Schutz eigentlichen Kernlandes und der bayerischen Besitzungen konzentrierte; vgl. WÜRDINGER 1868, S. 235
11) Vgl. SCHÄFER 1967, S. 229
12) Vgl. SCHÄFER 1967, S. 228 f. und S. 240
13) Vgl. SCHÄFER 1967, S. 229
14) Vgl. SCHÄFER 1967, S. 234
15) Vgl. SCHÄFER 1967, S. 236
16) Vgl. SCHÄFER 1967, S. 229 f.
17) Vgl. SCHÄFER 1967, S. 233
18) Vgl. SCHÄFER 1967, S. 234
19) Vgl. SCHÄFER 1967, S. 227. Für diese Feldküche (und wohl auch allgemein für die Versorgung der Stadt im durchaus absehbaren Falle einer längeren Belagerung) hatte man vorbereitend bereits größere Mengen von Proviant, darunter 200 Malter Korn (Roggen), 320 Malter Dinkel, 2400 Malter Hafer, 24 Malter Gerste und 14 Fuder Wein eingelagert; vgl. hierzu WEECH 1874, S. 55
20) Vgl. SCHÄFER 1967, S. 234 und S. 236
21) Vgl. SCHÄFER 1967, S. 232
22) Vgl. SCHÄFER 1967, S. 232 f. Zur Lage und Topographie des Reuterschen Anwesens vgl. BAHN, Peter: Das Melanchthonhaus und seine Vorgängerbauten im Kontext der Brettener Altstadt und Stadtgeschichte. In RHEIN, Stefan / SCHWINGE, Gerhard: Das Melanchthonhaus Bretten. Ein Beispiel des Reformationsgedenkens der Jahrhundertwende. Unstadt-Weiher 1997, S. 77 - 91
23) Vgl. SCHÄFER 1967, S. 226 f.
24) Vgl. SCHÄFER 1967, S. 233
25) Vgl. SCHÄFER 1967, S. 233
26) Vgl. SCHÄFER 1967, S. 233
27) Vgl. SCHÄFER 1967, S. 231
28) Vgl. SCHÄFER 1967, S. 234. Das seinerzeit tatsächlich gegebene Fehlen von barem Geld in Bretten hatte seine konkrete Ursache in dem Ausbleiben der sonst üblichen Handelsströme (vor allem zur Frankfurter Messe) infolge der Kriegsereignisse, vgl. hierzu auch SCHÄFER 1967, S. 236
29) Vgl. SCHÄFER 1967, S. 234
30) Vgl. SCHÄFER 1967, S. 234
31) Vgl. SCHÄFER 1967, S. 234 f.
32) Vgl. SCHÄFER 1967, S. 235
33) Vgl. SCHÄFER 1967, S. 236
34) Vgl. SCHÄFER 1967, S. 236
35) Vgl. SCHÄFER 1967, S. 236
36) Vgl. SCHÄFER 1967, S. 236 f.
37) Vgl. SCHÄFER 1967, S. 237 f.
38) Die Flankierung von (mit Spieß oder Hellebarde bewaffneten) Fußsöldnern durch Schützen, wie sie in Schwartzerdts Chronik geschildert wurde, stellte um 1500 eine gängige und auch in der zeitgenössischen kriegsgeschichtlichen Literatur beschriebene Aufmarsch-Variante dar; vgl. JÄHNS, Max: Geschichte der Kriegswissenschaften, vornehmlich in Deutschland. Erste Abteilung: Altertum, Mittelalter, XV. und XVI. Jahrhundert. München / Leipzig 1889, S. 325 f. sowie NEUBAUER, Kurt: Das Kriegsbuch des Philipp von Seldeneck vom Ausgang des 15. Jahrhunderts. Untersuchung und kritische Herausgabe des Textes der Karlsruher Handschrift. Heidelberg 1963, S. 95
39) Vgl. SCHÄFER 1967, S. 238; der Begriff "gewehr" ist in diesem Zusammenhang allerdings nicht im heutigen Sinne einer langläufigen Schusswaffe, sondern wesentlich allgemeiner als "Wehr" im Sinne von Waffe, Bewaffnung, zu verstehen.
40) Vgl. SCHÄFER 1939, S. 238
41) Vgl. SCHÄFER 1967, S. 239
42) Vgl. SCHÄFER 1967, S. 239
43) Vgl. SCHÄFER 1967, S. 239 - 242
44) Vgl. SCHÄFER 1967, S. 242
45) Vgl. SCHÄFER 1967, S. 242
46) Zu den letzten, noch einmal mit heftigem Beschuss verbundenen Tagen der Belagerung und dem anschließend "exklusiv" für den Raum um Bretten und Knittlingen vereinbarten Waffenstillstand vgl. die letzten Abschnitte der Schwartzerdt-Chronik bei SCHÄFER 1967, S. 242 - 245
47) Zu Konstellation und Ablauf der weiteren Schlachten des Krieges auf den verschiedenen Kriegsschauplätzen (in Bayern, Franken, Schwaben, der Pfalz, Südhessen, dem Ober- und dem Mittelrheingebiet sowie Tirol) vgl. u.a. WÜRDINGER 1868, S. 174 - 279 und SCHAAB 1988, S. 211 - 216
48) Vgl. BAUMANN, Reinhard: Landsknechte. Ihre Geschichte und Kultur vom späten Mittelalter bis zum Dreißigjährigen Krieg. München 1994, S. 16 f.
49) BAUMANN 1994, S. 17
50) Vgl. BAUMANN 1994, S. 20 - 27
51) Zum Einsatz der Wagenburgen in den Kriegen des 15. und 16. Jahrhundert vgl. WÜRDINGER 1868, S. 377 - 390
52) Zur Geschichte der religiös motivierten vorreformatorischen Hussiten-Bewegung, die im böhmischen Raum entstanden war vgl. RIEDER, Heinz: Die Hussiten. Streiter für Glauben und Nation. Gengenbach 1998; zu den Besonderheiten und z.T. weitreichenden Innovationen der hussitischen Kriegsführung dort insbesondere S. 209 - 216
53) Vgl. BAUMANN 1994, S. 28 f.
54) WÜRDINGER 1868, S. 321
55) Vgl. BAUMANN 1994, S. 29 - 32
56) Vgl. BAUMANN 1994, S. 33
57) Zit. Nach BAUMANN 1994, S. 37
58) Vgl. BAUMANN 1994, S. 115
59) Vgl. BAUMANN 1994, S. 115
60) Zur inneren Verfassung und Organisation der Landsknechts-Fähnlein jener Zeit vgl. BAUMANN 1994, S. 95 - 98
61) Vgl. WÜRDINGER 1868, S. 324 und BAUMANN 1994, S. 79 - 86
62) Zum Gerichtswesen der Landsknechte vgl. BAUMANN 1994, S. 103 - 108
63) Zu diesen Strukturen vgl. BAUMANN 1994, S. 92 - 103
64) BAUMANN 1994, S. 86
65) Vgl. BAUMANN 1994, S. 88
66) Vgl. BAUMANN 1994, S. 89 f.
67) Vgl. BAUMANN 1994, S. 153
68) WÜRDINGER 1868, S. 261
69) Vgl. WÜRDINGER 1868, S. 272
70) Vgl. BAUMANN 1994, S. 109
71) Vgl. BAUMANN 1994, S. 82
72) WÜRDINGER 1868, S. 335
73) WÜRDINGER 1868, S. 376
74) Zur Frage der seinerzeit noch stark synkretistischen und hinsichtlich der Akzeptanz kirchlicher Lehrsätze z.T. sehr ambivalenten Volksfrömmigkeit vgl. die Studie von MUCHEMBLED, Robert: Kultur des Volks - Kultur der Eliten. Die Geschichte einer erfolgreichen Verdrängung. Stuttgart 1982. Der Autor bezeichnet die Volkskultur bis zum Ende des Mittelalters als ein "autonomes System der Weltauslegung", dem "ein magisches Denken und von Übergangsriten geprägte Bräuche zugrunde lagen." (S. 18) In eben diesem Kontext mag auch das Erde- und Staub-Werfen der Landsknechte vor der Schlacht zu verorten sein.
75) Vgl. WÜRDINGER 1868, S. 375 und SCHLUNK, Andreas / GIERSCH, Robert: Die Ritter. Geschichte, Kultur, Alltagsleben. Stuttgart 2003 (Begleitbuch zur Ausstellung "Die Ritter" im Historischen Museum der Pfalz Speyer v. 30. März 2003 - 16. Oktober 2003), S. 146 f.
76) WÜRDINGER 1868, S. 377
Eine erste Fassung dieses Aufsatzes erschien unter dem Titel "Landsknechte in Bretten. Zur Sozialgeschichte des kurpfälzischen Militärs bei der Belagerung der Stadt 1504." In: Brettener Jahrbuch für Kultur und Geschichte, Neue Folge 3. Bretten 2003, S. 59 - 80. Eine geringfügig überarbeitete Fassung wurde vom Autor freundlicherweise für diese Web-Site zur Verfügung gestellt.